5.4. 5.4.1. In Übereinstimmung mit der Vorinstanz und dem Entscheid des Verwaltungsgerichts in der Sache der Rekurrenten (Steuerjahr 2011; WBE.2014.377, Erw. II.2.1.) wird den Rekurrenten lediglich der Abzug von Autokosten eines Autos gewährt. Durch die Privatnutzung des Skoda seitens der Ehefrau des Rekurrenten erübrigt sich zudem die Prüfung der beruflich bedingten Fahrtkosten. Es geht im Folgenden lediglich um den Abzug für den Mercedes.