Im Veranlagungsverfahren seien Fahrtkosten von CHF 1'724.00 gewährt worden, was unter Berücksichtigung der grosszügigen Gewährung der Fahrzeugkosten in der Vorperiode als angemessen zu beurteilen sei. Die für den Skoda (AG aaa) geltend gemachten Autokosten wurden von der Steuerkommission Q. als nicht berufsnotwendig abgelehnt, da nur ein Auto als geschäftlich anerkannt werde.