Die Steuerkommission schätzte den Arbeitsweg bei 11 Kilometer (x 2) täglich und einem Arbeitspensum von 2 bis 3 Halbtagen pro Woche sowie 44 Arbeitswochen pro Jahr auf 1'936 bis 2'904 Kilometer. Die durchschnittliche Fahrleistung betrage 2'420 Kilometer, was bei einem Ansatz von 70 Rp/km Fahrtkosten von CHF 1'694.00 entspreche. Im Veranlagungsverfahren seien Fahrtkosten von CHF 1'724.00 gewährt worden, was unter Berücksichtigung der grosszügigen Gewährung der Fahrzeugkosten in der Vorperiode als angemessen zu beurteilen sei.