5.2.2. Die Steuerkommission Q. hielt im Einspracheentscheid fest, dass die geltend gemachten Kosten für den Mercedes wie bereits in den Vorperioden zu 2/3 dem Privatgebrauch und zu 1/3 dem Geschäftsgebrauch zugeordnet worden seien. Aufgrund des geringen Arbeitspensums sei davon auszugehen, dass der Mercedes mehrheitlich privat gefahren werde. Den (schriftlichen) Nachweis der geschäftlichen Fahrten mit dem Mercedes habe der Rekurrent nicht erbringen können. Die Steuerkommission schätzte den Arbeitsweg bei 11 Kilometer (x 2) täglich und einem Arbeitspensum von 2 bis 3 Halbtagen pro Woche sowie 44 Arbeitswochen pro Jahr auf 1'936 bis 2'904 Kilometer.