4. Den Einspracheentscheid vom 7. September 2020 (Zustellung am 12. September 2020) zog A. mit Rekurs vom 19. September 2020 an das Spezialverwaltungsgericht, Abteilung Steuern, weiter und stellt sinngemäss folgenden Antrag: Es sei der Einspracheentscheid im Zusammenhang mit den Berufsauslagen (Fahrtkosten, sowie die Zuwendungen an den Frauenverein Q., den Sportclub Q. und den Motorbootclub XY) und der Aufteilung geschäftliche und private Benutzung des Mercedes zu überprüfen. Auf die Begründung wird, soweit für die Entscheidung erforderlich, in den Erwägungen eingegangen.