1. Mit Verfügung vom 16. Juli 2018 wurden A. und B. von der Steuerkommission Q. für das Jahr 2014 zu einem steuerbaren Einkommen von CHF 107'200.00 veranlagt. Dabei wurden die Berufsauslagen auf CHF 4'030.00 gekürzt sowie Korrekturen bezüglich Liegenschaftsunterhaltskosten und Wertschriftenertrag vorgenommen. 2. Gegen die Verfügung vom 16. Juli 2018 erhob A. mit Schreiben vom 30. Juli 2018 Einsprache. Er stellte die Begehren, dass seine Berufsauslagen und die Autokosten für den Mercedes sowie den Skoda gemäss Steuererklärung zu überprüfen seien. 3. Mit Entscheid vom 7. September 2020 wies die Steuerkommission Q. die Einsprache vollumfänglich ab.