4. Die Rekurrenten haben die Kosten des Rekursverfahrens, bestehend aus einer Staatsgebühr von CHF 12'000.00, der Kanzleigebühr von CHF 325.00 und den Auslagen von CHF 100.00, insgesamt also CHF 12'425.00, zu 70 % mit CHF 8'697.50 unter solidarischer Haftbarkeit zu bezahlen. 5. Es wird eine Parteientschädigung von CHF 3'600.00 ausgerichtet. Zustellung an: die Vertreterin der Rekurrenten (2) das Kantonale Steueramt das Gemeindesteueramt Q._____ - 26 - Rechtsmittelbelehrung