Das Gericht erkennt: 1. Der Rekurs wird teilweise gutgeheissen. 2. 2.1. Das Einkommen aus unselbständiger Erwerbstätigkeit wird auf CHF 274'722.00 festgesetzt. 2.2. Das Einkommen aus Kollektivgesellschaft wird auf CHF 1'606'919.00 (satzbestimmend) festgesetzt. Davon sind CHF 562'422.00 in der Schweiz steuerbar. 3. Die Steuerkommission Q._____ wird angewiesen, im Sinne der Erwägungen eine neue Steuerausscheidung vorzunehmen.