10.5. Das Einkommen aus Kollektivgesellschaft reduziert sich somit vorerst von CHF 1'727'119.00 auf CHF 1'609'919.00 (100 %; Erw. 4.2.2.). Davon sind 35 % mit CHF 562'422.00 als Arbeitsentgelt in der Schweiz zu erfassen. 11. Im Ergebnis ist der Rekurs teilweise gutzuheissen. Das in der Schweiz steuerbare Einkommen aus unselbständiger Erwerbstätigkeit wird auf CHF 274'722.00, das Einkommen aus Kollektivgesellschaft auf CHF 562'422.00 festgesetzt. Die Steuerkommission Q._____ wird angewiesen, eine neue Steuerausscheidung vorzunehmen.