Die Ansätze basieren auf Auswertungen von Anwendungsfällen in einer grossen Zahl von Kantonen. Die im aargauischen Handbuch Steuern publizierte Regelung bezieht sich sodann nicht nur auf Anwaltskanzleien, sondern allgemein auf Kollektiv- und Kommanditgesellschaften. Die Bestimmung des Anteils "Arbeitsentgelt" wird dementsprechend zu Recht pauschalisiert.