Die Arbeitsgruppe 'AGAUS' [hat] der Schweizerischen Steuerkonferenz (SSK) vorgeschlagen, diese Regelung gesamtschweizerisch zu übernehmen. Lediglich bei einem Gesamteinkommen pro Gesellschafter ab 500'000 Franken und mehr wird abweichend von der vorstehenden Tabelle empfohlen, 35 % dem Wohnsitzkanton als Tätigkeitsentgelt zuzuweisen. Der Vorschlag der Arbeitsgruppe wurde bisher (Stand 31.12.2014) vom Vorstand SSK noch nicht als Empfehlung an die Kantonalen Steuerverwaltungen weitergegeben.