9.3.4. In der Bestätigung vom 24. Mai 2017, unterzeichnet von AB._____, wird angegeben, der Rekurrent sei als Senior Partner an den wichtigen Beschlüssen der Gesellschafter beteiligt. Das ist nachvollziehbar. Wenn dann gleichzeitig in allgemeiner Weise angegeben wird, es handle sich bei den Bezügen des Rekurrenten weder um ein Salär, noch um Dividenden, ist allerdings nicht zu verstehen, dass kein Protokoll der Gesellschafterversammlung für die Abgeltung der Leistungen des Rekurrenten eingereicht werden konnte. Auch diese Bestätigung ist nicht schlüssig.