Es ist insgesamt völlig unglaubwürdig, dass die Grundlagen der Einkommensverteilung an einen Gesellschafter bei Bezügen von US$ 1'733'508.00 nicht überprüfbar sein sollen und auch die konkrete Abgeltung dieses Anspruches (Barauszahlung oder Abgeltung mit Wertschriften) nicht schriftlich abgegeben wird. Es ist sodann widersprüchlich, wenn geltend gemacht wird, Unterlagen seien vertraulich, dann jedoch quasi "tröpfchenweise" solche vertraulichen Unterlagen wie der Abschluss der AC._____ oder die Bestätigung der "AI G._____" dann doch offen gelegt werden.