8.3. 8.3.1. Es ist weiter zu prüfen, ob die Rekurrenten die ihnen obliegende Mitwirkungspflicht erfüllt haben. Die Rekurrenten haben wiederholt geltend gemacht, dass ihnen verschiedene Unterlagen aus Gründen der Vertraulichkeit nicht zugänglich seien, so Steuerunterlagen, Jahresrechnungen oder Gesellschafterbeschlüsse zur Gewinnverteilung der G._____. Stattdessen haben die Rekurrenten nicht überprüfbare Bestätigungen über die Bezüge einreichen lassen und immer wieder betont, dass die von der G._____ bezogenen Entschädigungen ausschliesslich dem Gewinnanteil entsprächen. - 18 -