Die Geschäftstätigkeit selber habe nicht dokumentiert werden müssen. Die Praxisänderung sei nicht angekündigt worden, so dass es schwierig werden dürfte, rückwirkend für die zwei letzten aktiven Jahre des Rekurrenten die Belege zu erhalten. Die Delegation der Steuerkommission Q._____ führte in der E-Mail-Stellungnahme vom 24. November 2016 insbesondere aus, die bisher eingereichten Unterlagen genügten nicht. Aufgrund der Bestätigungen des durch einen Buchprüfer bestätigten Einkommens in XY sei davon auszugehen, dass Belege und Abschlüsse vorhanden seien.