8. 8.1. Es ist vorerst unbestritten, dass mindestens im Umfang von 50 % von der G._____ ein Gewinnanteil an den Rekurrenten ausbezahlt wurde. Weiter zu prüfen ist somit, ob darüber hinausgehend ein "Arbeitsentgelt" bezahlt wurde. 8.2. 8.2.1. Die Steuerbehörden haben im Veranlagungs- und Einspracheverfahren umfangreiche Abklärungen, insbesondere mit Aktenauflagen vorgenommen. Die Rekurrenten haben zahlreiche Dokumente eingereicht.