5.5. Aus der Beilage 1 zum Schreiben der Vertreterin vom 18. Juli 2018 ergibt sich, dass am 14. Juni 2000 die "AF._____ G._____" gegründet worden war. Aus der Bestätigung des "AG._____" vom 12. Juni 2013 sind vier "majority beneficiaries of the Foundation" ersichtlich, zu welchen der Rekurrent mit 11 % gehört. Über den Zweck der Stiftung und konkrete Ansprüche der Begünstigten lassen sich dem Dokument keine Angaben entnehmen. 5.6. Im Ergebnis stimmen die Vorinstanz, das KStA und die Rekurrenten darin überein, dass die E._____ als Kollektivgesellschaft zu qualifizieren ist. Nachfolgend ist daher auf die Steuerausscheidung bei Kollektivgesellschaften einzugehen.