5.3. Mit Vertrag vom 12. Januar 1989 wurde der Assoziierungsvertrag zwischen dem Rekurrenten und E._____, auch als G._____ bekannt ("…"), vertreten durch K._____, abgeschlossen. Dabei wurde der Eintritt des Rekurrenten in die G._____ als Partner per 1. Januar 1989 vereinbart. Weiter wurde dem Rekurrenten der Standort T._____ der F._____ und die Weiterführung seiner Beratungstätigkeit und seines Arbeitsverhältnisses mit der F._____ zugesichert. Die Gewinnbeteiligung des Rekurrenten als Gesellschafter der G._____ wurde auf rund 3.7 % festgesetzt. Im Gegenzug wurde die Übertragung der Beteiligung des Rekurrenten an der F._____, XY, vereinbart (Ziff. 4 des Assoziierungsvertrages).