Der Gewinnanspruch des Rekurrenten sei im Assoziierungsvertrag geregelt worden. Sein Gewinnanteil an der E._____ habe sich von ursprünglich 4 % bis zum Austritt 2015 auf 11 % erhöht. Der erhöhte Anteil basiere auf dem Anciennitätsprinzip sowie dem Ein- und Austritt anderer Gesellschafter. 2013 habe der Rekurrent als Gesellschafter/Teilhaber der E._____ – wie in den Jahren 1989 bis 2012 – einen Gewinnanteil von CHF 1'606'919.00 erhalten. Seit 2013 habe der Rekurrent seinen Austritt aus der Kollektivgesellschaft geplant und ab 2013 seine aufgelaufenen und noch nicht ausgeschütteten Gewinnansprüche bezogen. Er werde noch weitere 18 Jahre Gewinnausschüttungen von E._____ erhalten, da seitens