3.3. Die Rekurrenten lassen geltend machen (Einsprache und Rekurs, Replik), die Anwaltskanzlei E._____ sei 1970 als Kollektivgesellschaft gegründet worden. Der Rekurrent sei 1989 gemäss Assoziierungsvertrag vom 12. Januar 1989 Gesellschafter/Teilhaber geworden und habe seine Beteiligung an der F._____ Ltd. SA, XY, in die Kollektivgesellschaft E._____ eingebracht, welche dementsprechend eine Tochtergesellschaft derselben geworden sei. Es handle sich um ein Unternehmen mit Sitz in XY, welches über eine Zweigniederlassung in T._____ verfügt habe. Er sei Mehrheitsgesellschafter und Geschäftsführer gewesen. Die Einbringung der F._____ Ltd. SA, XY, sei damals "unentgeltlich" erfolgt.