Daran wurde mit dem Einspracheentscheid und den Vernehmlassungen festgehalten. Es widerspreche der allgemeinen Lebenserfahrung, dass ein Teilhaber an einem Anwaltsbüro nur für seinen Kapitalanteil, nicht jedoch für seine Tätigkeit entschädigt werde. Verwaltungsratshonorare – obwohl eine Tätigkeit in Verwaltungsräten (unselbständige Erwerbstätigkeit) angegeben worden sei – seien von den Rekurrenten nicht deklariert worden. Der Rekurrent habe für E._____ aktiv Projekte geführt. Nach seinem Rückzug als Gesellschafter von E._____ habe er "Of Councel" weitergearbeitet.