Als Nebenerwerb deklariertes Einkommen sei nicht belegt worden. Auf Gesuch um Aktenergänzung habe der Rekurrent eine Bestätigung der G._____ eingereicht, mit der für dessen Tätigkeit als Geschäftsführer der F._____ ein Bonus von CHF 120'199.80 ("Bonus Certificate") ausgewiesen worden sei. Weiter habe der Rekurrent auf Nachfrage Bestätigungen für ein in XY erzieltes Einkommen von US$ 1'733'508.00 eingereicht, wofür er in XY Steuern bezahlt habe. Auf Aufforderung um Aktenergänzung sei erklärt worden, dass der Rekurrent als Senior Partner bei E._____ einen guten Teil seiner Zeit in XY verbracht habe.