3. 3.1. Es ist unbestritten, dass der Rekurrent im Jahr 2013 deklariertes Einkommen aus unselbständiger Erwerbstätigkeit erzielt hat. Weiter ist dem Rekurrenten eine von der Gesellschaft E._____ mit Sitz in XY ausgerichtete, grundsätzlich einkommenssteuerpflichtige Entschädigung von US$ 1'733'508.00 zugeflossen. Umstritten ist das Recht zur Besteuerung dieser an den Rekurrenten geleisteten Entschädigung.