2. Es sei festzustellen, dass der Gewinnanteil von A._____ aus der XY Kollektivgesellschaft E._____ in Höhe von CHF 1'606'919 nicht der Besteuerung in der Schweiz unterliege bzw. nur zur Ermittlung des satzbestimmenden Einkommens berücksichtigt werden dürfe. 3. Unter Kosten und Entschädigungsfolgen zulasten der Vorinstanz." -3- Auf die Begründung wird, soweit für die Entscheidung erforderlich, in den Erwägungen eingegangen. 5. Das Gemeindesteueramt Q._____-S._____ und das Kantonale Steueramt (KStA) beantragen die Abweisung des Rekurses.