6. 6.1. Der Rekurrent beantragt weiter, bei Ablehnung der Anträge 1 und 2 sei die Rente für C. von CHF 10'340.00 nicht als Einkommen zu besteuern und sein steuerbares Einkommen entsprechend zu reduzieren. Dieser Antrag wird im Rekursverfahren erstmals gestellt. 6.2. Nach der geltenden Rechtsprechung ist – unter anderem mit Blick darauf, dass das Spezialverwaltungsgericht sowohl zu Gunsten wie zu Lasten des Steuerpflichtigen über die Parteianträge hinausgehen darf (§ 197 Abs. 2 -7-