4. 4.1. Der Rekurrent beantragt weiter, es sei der Tarif B zu gewähren. 4.2. Die Steuerkommission Q. hat den Tarif B nicht gewährt, weil D., der leibliche Sohn des Rekurrenten, per 31. Dezember 2018 nicht mehr im Haushalt des Rekurrenten lebte, und zu C. kein Kindsverhältnis (durch Abstammung oder Adoption) besteht (vgl. Einspracheentscheid, S. 3).