5. Den Einspracheentscheid vom 31. August 2020 (Zustellung am 2. September 2020) hat A. mit rechtzeitigem Rekurs vom 21. September 2020 (Postaufgabe gleichentags) an das Spezialverwaltungsgericht, Abteilung Steuern, weitergezogen. Er stellt die folgenden Anträge: "1. Es sei mir für C. den Kinderabzug zu gewähren. 2. Es sei mir für C. der Tarif B gewähren. 3. Bei einer Ablehnung der Anträge 1 und 2 sei die Rente für C. (CHF 10'340) bei mir nicht als Einkommen zu besteuern und sei mein steuerbares Einkommen entsprechend zu reduzieren. 4. Unter Kosten- und Entschädigungsfolgen."