"1. Es seien die Lebenshaltungskosten von C. als Gewinnungskosten für die AHV Kinderrente zum Abzug zuzulassen. 2. Es sei ein Abzug für den Sohn D. zu gewähren. 3. Es sei der Tarif B zu gewähren. 4. Es wurde ein Vorladungsbegehren gestellt." 3. Am 31. August 2020 wurde antragsgemäss eine Einspracheverhandlung durchgeführt. 4. Mit Entscheid vom 31. August 2020 wies die Steuerkommission Q. die Einsprache ab.