5.2.5. Was schliesslich die Rückzahlung des vom Rekurrenten an die E. AG gewährten Darlehens betrifft, so ergibt sich aus den Akten, dass die E. AG der H. AG ein Forderungsportfolio zum Preis von CHF 859'299.00 abgekauft hat. Diese Transaktion erfolgte im Zusammenhang mit dem Verkauf der restlichen 83 Aktien der H. AG durch die E. AG an die I. AG, der zum gleichen Preis vereinbart wurde. Die Parteien kamen überein, dass die E. AG den Kaufpreis des Forderungsportfolios gegenüber der H. AG begleichen sollte, indem sie der H. AG die aus dem Aktienkaufvertrag mit der I. AG bestehende Kaufpreisforderung abtrat.