Im Gegenzug reduzierte sich die gegenüber dem Rekurrenten bestehende Darlehensschuld (verrechnungsweise) im gleichen Masse. Im Übrigen gingen die bisher gegenüber der E. AG bestehenden Forderungen der F. im Betrag von CHF 537'800.00 und von G. im Betrag von CHF 60'200.00 (die Differenz zu den in der Vereinbarung genannten Schuldbeträgen von CHF 20'000.00 und CHF 2'000.00 ergibt sich aus der gemäss Vereinbarung zwischenzeitlich durch die E. AG vorgenommene Amortisation von CHF 22'000.00) im Nominalwert auf den Rekurrenten über, was sich aus - 16 -