Die Überschuldung der E. AG konnte sodann in den Jahren 2012 bis 2015 nur durch einen Rangrücktritt des Rekurrenten abgewendet werden. Vor diesem Hintergrund ist klar ersichtlich, dass die F. und G. im Jahr 2013 nicht damit rechnen konnten, dass die E. AG die bestehende Schuld (vollständig) würde zurückzahlen können.