Dies zeigt sich insbesondere darin, dass für den Verkauf der ersten 125 Aktien (erste Tranche) an die I. AG im Jahr 2011 ein Preis von maximal CHF 4'040.00 pro Aktie festgelegt wurde. Für die Hälfte der (insgesamt 250) Aktien der H. AG hätte dies zu einem Höchstpreis von CHF 505'000.00 (125 x CHF 4'040.00) geführt, während die E. AG selber für die Hälfte der Aktien der H. AG nur zwei Jahre zuvor mit CHF 1'000'000.00 fast das Doppelte bezahlt hatte. Die Überschuldung der E. AG konnte sodann in den Jahren 2012 bis 2015 nur durch einen Rangrücktritt des Rekurrenten abgewendet werden.