Im Geschäftsjahr 2012 wurde die Beteiligung an der H. AG neu mit CHF 822'000.00 bewertet. Die gesamten Aktiven der E. AG betrugen CHF 827'405.00. Das Fremdkapital belief sich auf CHF 1'061'918.00. Damit lag, da das Fremdkapital die Aktiven überstieg, eine Überschuldung der Gesellschaft vor (vgl. Basler Kommentar, Obligationenrecht II, Art. 530- 964 OR, 5. Auflage, Basel 2016, Art. 725 OR N 29). Diese Überschuldung konnte nur dadurch beseitigt werden, indem der Rekurrent als Gläubiger der E. AG sein Darlehen von CHF 260'085.00 in den Nachrang setzte. Im Anhang zur Jahresrechnung wird darauf hingewiesen, dass die Beteiligung an der H. AG um CHF 100'000.00 abgeschrieben worden sei und künftig