Dies war auch per 31. Dezember 2010 der Fall. Im Bericht der Revisionsstelle zur eingeschränkten Revision an die Generalversammlung der E. AG für das Geschäftsjahr 2010 wurde ausgeführt, dass eine wesentliche Unsicherheit bezüglich der Fähigkeit der H. AG zur Unternehmensfortführung bestehe, falls die Refinanzierung nicht gesichert sei. Weiter sei die Bewertung der Beteiligung an der H. AG mit wesentlichen Unsicherheiten behaftet. Sollte eine Wertberichtigung für die Beteiligung an der H. AG erforderlich sein, könnte dies einen Kapitalverlust oder eine Überschuldung der E. AG zur Folge haben.