Der Rekurrent habe zum Zeitpunkt des Forderungskaufs nicht gewusst, wie sich die Situation weiter entwickeln werde. Deshalb habe er ja eine Option auf den Kauf der Forderung im Jahr 2015 vereinbart, um dann anhand der aktuellen Fakten entscheiden zu können, ob der Forderungskauf sinnvoll sei. Dies sei auch deshalb Absicht der Parteien gewesen, weil bei Vertragsunterzeichnung im Jahr 2013 nicht klar gewesen sei, ob die E. AG überhaupt überlebe.