4.2. 4.2.1. Im Rekurs lässt der Rekurrent im Wesentlichen seine Argumentation aus der Einsprache wiederholen. Ergänzend führt er aus, die F. und G. seien beim Verkauf der gegenüber der E. AG bestehenden Forderung an ihn sehr gut mit der Situation der H. AG vertraut gewesen. Die H. AG sei nämlich früher zu 100 % von der F. gehalten worden und G. sei bis August 2009 CEO der H. AG gewesen. Somit hätten die Verkäufer der Forderung das gleiche Wissen über die H. AG gehabt wie der Rekurrent selber, was zeige, dass die Transaktion einem Drittvergleich sehr wohl standhalte.