Hätte er nicht mit einem finanziellen Erfolg gerechnet, wäre es nicht zum Erwerb der Darlehensforderung gekommen. Die F. hätte die Forderung nicht unter dem Nominalwert an den Steuerpflichtigen verkaufen müssen, sie hätte auch gegenüber der E. AG auf einen Teil der Forderung verzichten können. Der Rekurrent sei beim Forderungskauf davon ausgegangen, dass sich dieses Geschäft für ihn lohnen könne. Durch den unterpreislichen Kauf der Forderungen habe er persönlich profitiert.