Im Herbst 2013 sei die Situation so gewesen, dass die E. AG mit der Rückzahlung des von der F. und G. gewährten Darlehens mit CHF 500'000.00 (fällige drei Raten von CHF 200'000.00 per 30. Juni 2011, CHF 150'000.00 per 30. Juni 2012 und CHF 150'000.00 per 30. Juni 2013) in Verzug gewesen sei. Zudem sei die E. AG überschuldet gewesen, da die Schulden CHF 1'074'918.00 betragen hätten und die Beteiligung an der H. AG (als einziges Aktivum) mit CHF 822'000.00 vermutlich überbewertet gewesen sei. Vor diesem Hintergrund sei das an die E. AG gewährte (verbleibende) Darlehen der F. und von G. nicht mehr werthaltig gewesen. Deshalb sei der Rekurrent, der weiterhin Geld in die E. AG investiert habe,