Der Rekurrent habe nach langer Suche mit der I. AG eine neue Geschäftspartnerin gefunden, welche die bisherige Bank abgelöst und zwei Drittel der Aktien der H. AG von der E. AG übernommen habe. Damit sei die E. AG nur noch Minderheitsaktionärin der H. AG gewesen. Zudem sei vereinbart worden, dass der Kaufpreis aus künftigen Gewinnen der H. AG -7- bezahlt werde. Zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses habe die E. AG für die verkauften Aktien somit kein Geld erhalten.