Das von der F. und G. an die E. AG gewährte Darlehen sei per 30. April 2010 erstmals mit CHF 350'000.00 amortisiert worden. Dies sei jedoch nur möglich gewesen, da die damaligen Aktionäre der E. AG sowie die H. AG der E. AG ein Darlehen in der Höhe von CHF 379'979.00 gewährt hätten. Die verbleibende Forderung der F. und von G. gegenüber der E. AG sei zu jenem Zeitpunkt schon wertlos gewesen, da die H. AG ein negatives Eigenkapital aufgewiesen habe und die für das Factoringgeschäft nötige Refinanzierung nicht mehr zur Verfügung gestanden habe.