Für die Restschuld des Kaufpreises von CHF 992'000.00 wurde der E. AG ein Darlehen von der F. von CHF 892'800.00 und von G. von CHF 99'200.00 gewährt. Das Darlehen wurde besichert durch 124 bei der F. hinterlegte Aktien der H. AG (vgl. Kaufvertrag, Rahmenkreditverträge mit der F. bzw. G. sowie Faustpfandvertrag, jeweils vom 24. Juli 2009). -5- Durch den Kauf der Aktien der H. AG durch die E. AG entstand ein Mutter- Tochter-Verhältnis zwischen den beiden Gesellschaften. Der an der E. AG direkt beteiligte Rekurrent wurde dadurch indirekt Beteiligter der H. AG.