3. 3.1. Ausweislich der Akten verkauften die F. (nachfolgend F.) und G. alle Aktien der H. AG (nachfolgend: H. AG) am 24. Juli 2009 an die E. AG (nachfolgend: E. AG). Von den gesamthaft 250 Aktien der H. AG gingen 225 Aktien von der F. und 25 Aktien von G. an die E. AG über. Der Kaufpreis betrug CHF 2'000'000.00. Dieser wurde mit einer Teilzahlung von CHF 1'008'000.00 beglichen. Für die Restschuld des Kaufpreises von CHF 992'000.00 wurde der E. AG ein Darlehen von der F. von CHF 892'800.00 und von G. von CHF 99'200.00 gewährt.