7. Das Spezialverwaltungsgericht hat weitere Abklärungen beim Kantonalen Steueramt und beim Steueramt des Kantons C., Abteilung juristische Personen, vorgenommen. -3- 8. Das Spezialverwaltungsgericht hat die Akten des Rekursverfahrens betreffend Kantons- und Gemeindesteuern 2015 der E. AG (3-RV.aaa) beigezogen. 9. A. und B. haben aufforderungsgemäss weitere Unterlagen eingereicht. -4- Das Gericht zieht in Erwägung: 1. Der vorliegende Rekurs betrifft die Kantons- und Gemeindesteuern 2015. Massgebend für die Beurteilung ist das Steuergesetz vom 15. Dezember 1998 (StG).