Es fehlt ihm dabei weitgehend an einem wirtschaftlichen Risiko, was für eine unselbständige Erwerbstätigkeit spricht. Zudem übernimmt die C. AG die Hälfte der Sozialabgaben des Rekurrenten, was auch ein klares Indiz für eine unselbständige Erwerbstätigkeit ist. 6.3.3. Die aufgelegten Rechnungen führen zwar das Logo "D.", Absender ist jedoch die C. AG. Das Logo der C. findet sich auch auf den Rechnungen. Die Auflistung beider Firmen auf den Rechnungen spricht mindestens für eine enge wirtschaftliche Verbindung, selbst wenn der Rekurrent geltend macht, die D. gehöre nicht der C. AG.