6.3.2. Von den vom Rekurrenten vermittelten Aufträgen erhält der Rekurrent 10 % Provision von der C. AG auf den von ihm generierten Monatsumsatz. Die C. AG stellt Rechnung an die Auftraggeber, auch wenn die Aufträge vom Rekurrenten vermittelt wurden. Der Rekurrent hat demnach nur einen Schuldner, nämlich die C. AG. Diese ist Gläubigerin der Auftraggeber. Der Rekurrent darf von den Auftraggebern nicht mehr verlangen, als ihm aus der Abmachung mit der C. AG zusteht. Es fehlt ihm dabei weitgehend an einem wirtschaftlichen Risiko, was für eine unselbständige Erwerbstätigkeit spricht.