2. Soweit der Rekurrent beantragt (Rekurs, S. 4), dass die "gummigen und wirtschaftlich unrealistischen Kriterien der Selbständigkeit" zu überarbeiten seien und dass die Behörden und die SVA verpflichtet werden sollen, in bürgerlicher Sprache die Vorgaben für die Selbständigkeit anzugeben, ist auf den Rekurs nicht einzutreten. Das Spezialverwaltungsgericht ist dafür nicht zuständig.