4. Den Einspracheentscheid vom 13. August 2020 (Zustellung am 18. August 2020) zog A. mit Rekurs vom 2. September 2020 (Postaufgabe gleichentags) an das Spezialverwaltungsgericht, Abteilung Steuern, weiter. Er stellte folgende Begehren: "1. Zulassung als selbständig Erwerbender sei gutzuheissen. 2. Die Berufsauslagen sollen generell und pauschal 75% meiner der C. AG gestellten Forderungen betragen. 3. Die Steuerrechnung soll neu erstellt werden." Auf die Begründung wird, soweit erforderlich, in den Erwägungen eingegangen. 5. Das Gemeindesteueramt Q. und das Kantonale Steueramt beantragen die Abweisung des Rekurses.