2. Gegen die Veranlagungsverfügung vom 18. Juni 2019 erhob A. mit Schreiben vom 18. Juli 2019 Einsprache. Mit Schreiben vom 25. August 2019 verbesserte A. aufforderungsgemäss die Einsprache und stellte die Anträge, dass die Zulassung als Selbständiger gutzuheissen sei, die Berufsauslagen sollen generell und pauschal 75 % seiner der C. AG gestellten Forderungen betragen und die Steuerrechnung sei neu zu erstellen. 3. Mit Entscheid vom 13. August 2020 wies die Steuerkommission Q. die Einsprache ab.