Die Rekurrenten wohnen mit den beiden Söhnen L. (Jahrgang 1990) und M. (Jahrgang 1992) in einem 6.5-7 Zimmer-Einfamilienhaus an der X-Strasse 1 in Q.. Der Sitz der H. AG befindet sich ebenfalls dort. Da der Rekurrent bereits im Jahr 2015 die Tätigkeit für die E. in Q. begonnen hat, die Tätigkeit der H. AG "saisonal" ausgeführt werden kann und der Rekurrent in dieser Zeit auch für die H. AG arbeitet, können die Räume am Hauptsteuerdomizil für die E. nicht ungeeignet sein. Der Rekurrent kann diesbezüglich nichts zu seinen Gunsten ableiten.