Den Bezug von Büroräumen in T. erklärt der Rekurrent in Widerspruch dazu damit, dass (häufig) keine geeigneten Räumlichkeiten für die E. im Wohnhaus in Q. bestanden hätten. Die H. AG habe ihren Geschäftssitz am Wohnort in Q.. Der Umsatz werde von der H. AG jeweils saisonal in den Monaten Februar/März/April bzw. August/September/Oktober erwirtschaftet. Die H. AG belege in dieser Zeit neben den Büroräumlichkeiten weitere Räume wie das Wohnzimmer. In dieser Zeit stehe auch der Rekurrent in den Diensten der H. AG. Er habe der H. AG dafür im Jahr 2016 einen Aufwand von CHF 46'765.00 in Rechnung gestellt.